Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind oder Angehörigen stundenweise von geschulten Mitarbeitern unseres Teams betreuen zu lassen.
Bezahlt wird unsere Leistung von Ihrer Pflegekasse. Menschen mit einem erhöhten Betreuungsaufwand haben nach §45 SGB XI (Sozialgesetzbuch) das Recht auf Leistungen der Pflegekasse.
Das Förderzentrum Autismus e.V. hat die Anerkennung des Landes Berlin als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB XI und ist berechtigt, den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit den Pflegekassen abzurechnen.
Das Förderzentrum Autismus e.V. wird durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege gefördert.